Strafen für die Verletzung der Verkehrsregeln beim Automieten in Wien
In Österreich gibt es keine gemeinsamen festgestellten Geldstrafen für die Verletzung der Verkehrsregeln, deshalb sind in jeder Landesregion verschieden Geldstrafen festgestellt. Die Polizisten dürfen die Geldstrafe an Ort und Stelle einziehen. Wenn Sie in Wien ein Auto gemietet und die Verkehrsregeln verletzt haben, bekommen Sie eine amtliche Quittung. Wenn aber die Summe der Geldstrafe größer ist, dann bittet man Sie einen Vorschuss zu machen und der Rest während 14 Tage zu bezahlen. Sehr oft wird die Strafhöhe nach dem Ermessen des Polizisten in Abhängigkeit von bestimmten Straßenbedingungen festgestellt.
Die Geldstrafen sind für folgende Arten der Verletzungen vorgesehen:
Die Art der Verletzung |
Geldstrafe vor Ort (in Euro) |
Geldstrafe durch Gericht (in Euro) |
Fahren auf der Fahrbahnkante |
7 |
Von 10 bis 40 |
Übergehung der Haltelinie |
36 |
Von 30 bis 60 |
Die Verletzung der Verkehrsregeln (Überholen, Fahrtrichtungsänderung, Signalgabe und so weiter.) |
21 |
Von 36 bis 42 |
Hindernisbereiten dem anderen Auto beim Überholen |
21 |
Von 36 bis 80 |
Verbotenes Überholen |
36 |
Von 50 bis 70 |
Verletzung der Regeln der Bahnkreuzung |
36 |
Von 58 bis 100 |
Missachtung der Vorschrift der Verkehrsregeln dem anderen Auto Vorrang zu geben |
21 |
70 |
bei Rot über die Ampel gefahren |
36 |
Von 58 bis 70 |
bei Gelb über die Ampel gefahren |
21 |
Von 36 bis 42 |
Hinauswerfen des Mülles auf die Straße |
7 |
40 |
Benutzung von Nebelscheinwerfer bei guter Sicht |
21 |
Von 36 bis 60 |
Nichtbeachtung des Mindestabstandes zum voraus fahrenden Auto |
- |
Von 36 bis 2180 |
Fahren auf der Autobahn ohne Vignette |
120 |
Von 300 bis 3000 |
Die Überschreitung der Parkzeit oder das Parken an falscher Stelle |
36 |
- |
Ausgeschaltetes Fahrlicht bei schlechter Sicht |
21 |
- |
Verletzung der Kindertransportregeln |
35 |
- |
Nicht angelegter Sicherheitsgurt (beim Fahrer oder einem Beifahrer) |
35 |
- |
Benutzen eines (Mobil)Telefons ohne Freisprecheinrichtung beim Fahren |
50 |
- |
Die Summe der Geldstrafe hängt bei der Überschreitung der Geschwindigkeit davon ab, wie diese festgestellt wurde - vom Polizisten oder durch Radar.
Geldstrafen für die Geschwindigkeitsüberschreitung auf dem Gebiet von Wien:
Überschreitung |
Radar (in Euro) |
Polizei (in Euro) |
bis 20 km/st |
29-50 |
21 |
Von 20 bis 30 km/st |
50-72 |
29-36 |
Von 30 bis 40 km/st |
70-160 |
70 |
Von 40 km/st |
150-2180 und Entzug des Führerscheins ab 6 Wochen |
- |
Geldbuße für die Überschreitung der Geschwindigkeit außer der Stadt:
Überschreitung |
Radar (in Euro) |
Polizei (in Euro) |
bis 20 km/st |
29-50 |
21 |
Von 20 bis 30 km/st |
50-90 |
29-36 |
Von 30 bis 40 km/st |
140-300 |
70 |
Von 40 km/st |
150-2180 und Entzug des Führerscheins ab 6 Wochen |
- |
Geldbuße für die Überschreitung der Geschwindigkeit auf der Autobahn:
Überschreitung |
Radar (in Euro) |
Polizei (in Euro) |
bis 10 km/st |
30 |
20 |
bis 20 km/st |
45 |
35 |
Von 20 bis 30 km/st |
60 |
50 |
Von 30 bis 40 km/st |
70-160 |
70 |
Von 40 km/st |
150-2180 und Entzug des Führerscheins ab 6 Wochen |
- |
Geschwindigkeitslimit
Im ganzen Land gelten Standardgeschwindigkeitsbegrenzungen für alle Verkehrsmittel:
- innerhalb der Ortschaften - bis 50 km/st;
- außerhalb der Ortschaften - bis 80 km/st;
- auf Autobahn - bis 100 km/st.
Die zulässige Kleinstgeschwindigkeit auf der Autobahn - 60 km/st. Wenn Sie ein Auto in Wien gemietet haben und es Reifen mit Spikes hat, dann ist die zulässige Geschwindigkeit auf der Autobahn bei 100 km/st, auf anderen Straßen ist sie bis 80 km/st.
Das Parken
Fast in allen Straßen Wiens muss man für das Parken zahlen und sie ist zeitlich begrenzt. Es gelten folgende Tarife:
- Halt bis 10 Minuten - kostenlos
- 30 Minuten - 1 Euro
- 1 Stunde - 2 Euro
- 1 Stunde 30 Minuten - 3 Euro
- 2 Stunden - 4 Euro.
Wenn man das Auto für eine längere Zeit lassen muss, ist es empfehlenswert, Dienste der Tiefgarage in Anspruch zu nehmen (etwa 25 Euro pro Tag) oder das Auto auf dem Parkplatz für 3 Euro pro Tag zu parken.
Das zulässige Alkoholniveau
Der maximale Alkoholgehalt im Blut für das Fahren des Autos in Wien ist 0,49%, für die Fahrer mit Fahrpraxis weniger als 2 Jahren - 0,1%. Falls einer Verletzung sind strenge Geldbuße vorgesehen.
Fahren unter Alkoholeinfluss (ab 0,5 bis zu 0,95 Promille) |
Geldbuße 300-3700 Euro, Wiederverletzung - Abgabe an den Psychologen (200 Euro) |
Fahren unter Alkoholeinfluss (ab 0,8 bis zu 1,19 Promille) |
Geldstrafe von bis zu 800-3700 Euro und Führerscheinentzug von bis zu einem Monat, der zweite Verstoß - Geldstrafe und Führerscheinentzug von bis zu 3 Monaten |
Fahren unter Alkoholeinfluss (ab 1,2 bis zu 1,59 Promille) |
Geldbuße 1200—4400 Euro und Entzug des Führerscheins auf die Zeitdauer von 4 Monate |
Fahren unter Alkoholeinfluss (höher als 1,6 Promille) |
Geldbuße 1600—5900 Euro und Entzug des Führerscheins auf die Zeitdauer von einem halben Jahr |
Weigerung, sich einem Blutalkoholtest zu unterziehen |
Geldbuße 1600—5900 Euro und Entzug des Führerscheins auf die Zeitdauer von einem halben Jahr |
Kraftstoffpreis
Wenn Sie den Dienst des Automietens in Wien in Anspruch nehmen, dann können Sie das Auto auf den lokalen Tankstellen tanken, die den 98 und 95 Kraftstoff und auch Dieselkraftstoff vorschlagen. Der Verkauf des bleifreien Kraftstoffes ist verboten. Auch gibt es Erdgastankstellen, aber ihre Zahl ist nicht groß. In Kanistern darf man nicht mehr als 10 Liter Kraftstoff transportieren.
Kraftstoffdurchschnittspreis in Wien
Kraftstoff 95 |
1,42 Euro |
Kraftstoff 98 |
1,55 Euro |
Dieselkraftstoff |
1,36 Euro |
Mautstraßen
Man darf Fahrstraßen, Autobahnen und besondere Straßenstücke nur nach dem Bezahlen der Straßengebühr benutzen, dass die Vignette bestätigt. In Abhängigkeit von ihrem Typ dürfen die Fahrer das Mautstraßennetz innerhalb einer bestimmten Zeitperiode benutzen.
Vignette kostet:
- auf 10 Tage - 8,30 Euro;
- auf 60 Tage - 24,20 Euro;
- auf 365 Tage - 80,60 Euro.
Eine Vignette kann man auf einigen Tankstellen in Österreich und in grenzenden Ländern kaufen. Sie muss auf der Windschutzscheibe angebracht sein, bevor das auf eine Mautstraße einfährt.