Mietwagen in Bosnien und Herzegowina
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Beliebte Städte in Bosnien und Herzegowina
Warum in Bosnien und Herzegowina mit dem Auto entdecken
Mit dem Auto in Bosnien und Herzegowina können Sie Sarajevo, Mostar und die Bergorte Jahorina und Bjelašnica verbinden. Serpentinenstraßen eröffnen an jeder Kurve Flüsse, osmanische Brücken und dramatische Gipfel.
Mit einem Auto können Sie das Neretva-Tal, die Seen rund um Jajce und stille Dörfer in Herzegowina erkunden. Legen Sie Zwischenstopps an Straßengrills, Aussichtspunkten und für kurze Wanderungen ein, ohne auf spärliche Busfahrpläne angewiesen zu sein.
Gut zu wissen vor der Fahrt
Das Wesentliche für eine reibungslose, straffreie Fahrt.
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Parken
Bezahlte Kurzparkzonen in Stadtzentren — Ticket kaufen und sichtbar auslegen.
Alkohollimit
Typischerweise 0,05 % Promillegrenze; für Fahranfänger niedriger.
Vignette / Maut
Prüfen Sie, ob eine Autobahnvignette oder Maut anfällt — viele Anmietungen enthalten diese bereits.

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Warum bei uns buchen
Praktische Informationen für Fahrer
Verkehrsbestimmungen
Sicherheitsgurte müssen von allen Personen angelegt werden, vom Fahrer bis zu den Rücksitzpassagieren. Nichtbeachtung dieses Gebots zieht eine Geldstrafe von 30 KM nach sich. Gleiches gilt für falsche Beförderung von Kindern. Für Verstöße gegen die Regelungen zur Tönung der Scheiben (nur werkseitige Tönung ist erlaubt) sowie für Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung kann eine Strafe von 40 KM verhängt werden.
Geschwindigkeitsbegrenzungen für Mietwagen in Bosnien und Herzegowina
Ihre Fahrt verläuft reibungslos, wenn Sie die örtlichen Verkehrsregeln möglichst genau einhalten, insbesondere die Standard-Geschwindigkeitsbegrenzungen. Die Höchstgeschwindigkeiten für Autos ohne Strafen sind wie folgt:
- innerhalb von Städten und anderen geschlossenen Ortschaften - 50 km/h;
- außerhalb geschlossener Ortschaften - 80 km/h;
- für Pkw vorgesehene Schnellstraßen - 100 km/h;
- Autobahnen - 130 km/h.
Erlaubte Alkoholgrenzen
Es ist wichtig, eine weitere wichtige Regel nicht zu brechen: das Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss. In Bosnien und Herzegowina richten sich die Strafen nach dem Blutalkoholgehalt:
- bis zu 0,3 ‰ - erlaubt ohne Strafen;
- 0,31–1,00 ‰ - von 50 bis 250 konvertiblen Mark (KM) (Wechselkurs etwa 0,56–0,58 Euro für 1 KM);
- 1,0–2,0 ‰ - von 100 bis 300 KM;
- mehr als 2,0 ‰ - von 400 bis 1000 KM.
Wenn ein alkoholisiertes Fahrzeug anderen Verkehrsteilnehmern Schaden zufügt, werden die Strafen auf 300–1000 KM erhöht (bei gleichzeitigem Blutalkoholwert zwischen 0,31 und 2,0 ‰).
Was Fahrer über Bosnien und Herzegowina sagen
"Mietwagen in Bosnien und Herzegowina war zuverlässig, Straßenkarten inklusive, sehr empfehlenswert."
"Guter Preis und sauberer Wagen in Bosnien und Herzegowina. Station am Flughafen sehr aufmerksam."
"Freundlicher Service in Bosnien und Herzegowina, Auto mit Klimaanlage — angenehm bei Sommerhitze."
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